Max Planck Weg 3 | 78655 - Dunningen
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AGB

1.0 Geschäfts-Liefer-Zahlungsbedingungen vom 01.01.2015 der Firma Herbert Keller Werkzeugbau, 78655 Dunningen.

1.1 Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen sind nur für die Anwendung gegenüber Unternehmen bestimmt. Gegenüber privaten Verbrauchern finden sie keine Anwendung.

1.2 Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich.

Entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.3 Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

1.4 Für alle von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind unsere schriftliche Auftragbestätigung, unsere Auftragsbezogene Produktinformationen (z.B. Plänen, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben, Maßangaben) sowie unsere schriftlichen, besonderen und allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil. Auftragsbezogene Produktinformationen sind nur annähernd.

An allen von uns stammenden Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.

2.0 Preise

2.1 Es gelten die Preise unserer aktuellen Preisliste. Diese verstehen sich ab Werk und zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer

2.2 Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang widerspricht. Knapp b wäre sieben

2.3 Wir sind, insbesondere bei Rohstoffpreisanstieg, berechtigt, unsere Preise zu erhöhen. Sollten wir während der Dauer der Vertragslaufzeit unsere Preise allgemein erhöhen, so kommen für die noch abzunehmenden Mengen die veränderten Preise zur Anwendung. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wirkt sich nicht auf Lieferungen aus, die vor der Preiserhöhungen erfolgt sind.

3.0 Anwendungstechnische Beratung

3.1 Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen.  Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen.

4.0 Lieferung

4.1 Ist in der Auftragsbestätigung abweichend von  2.1 frachtfreie Lieferung vereinbart, gilt diese nur bei Bestellungen von mindestens Euro 100,00. Mehrkosten für Expressfracht gehen zu Lasten des Kunden .

4.2 Dem Käufer zumutbare Teillieferungen sind zulässig.

4 .3 Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt nicht vor Auftragbestätigung die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Sie ist ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung unverbindlich.

4.4 Wenn wir an der Einhaltung von Lieferfristen und Terminen und der Erfüllung unserer Pflichten durch Umstände behindert werden, die außerhalb unserer Einflussbereiches liegen ,z. B  Betriebstörungen, Verzögerungen bei unseren Zuliefern, Lieferbehinderungen von Roh -und Hilfsstoffen an uns durch behördliche Maßnahmen, Embargos, Streik, Aussperrungen, höhere Gewalt oder Elementarschäden bei uns oder dem Zulieferer, schließen wie die Einhaltung der Lieferfristen und Termine aus. Diese verlängern sich um die Zeitspanne der Behinderung. Wird eine Lieferung aus den vorstehenden Gründen unmöglich, so werden wir uns unser Kunde gegenseitig von den bestehenden Pflichten befreien.

5.0 Zahlung

5.1 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erflogt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können.

5.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe errechnet. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Verzugsschadens bleibt sowohl uns als auch dem Käufer unbenommen.

5.3 Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen von uns bestrittener Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei den, diese sind rechtskräftig festgestellt.

5.4 Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss schleißen lassen, berechtigen zur sofortigen Fälligstellung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

Nachträgliche Werkzeug Änderungen- Teile Änderungen sind Mehrkosten die extra Berechnet werden müssen. Bei Auftragsstornierung sind die angefangenen Arbeiten im vollem Umfang nach Aufwand zu berechnen und von Kunden sofort zu begleichen.

6.0 Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleibenden die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

6.2 Für den Fall der Verarbeitung mit anderen, uns nichtgehörenden Sachen, überträgt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit unserer Forderungen auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zu den andere verarbeiteten Sachen mit der Maßgabe, dass der Käufer die neue Sache im Verhängnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Maßgabe, dass der Käufer die neue Sache für uns verwahrt.

6.3 Der Käufer ist berechtigt, über die Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt.

6.4 Forderungen aus dem Verkauf der Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unserer Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherheit an uns ab. Verbindet oder vermischt der Käufer die gelieferte Ware entgeltlich mir einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswesens der gelieferten Ware zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

6.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltswaren sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

6.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unserer Forderungseigentum mehr als 20v.H, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahlfreigeben.

7.0 Mängelansprüche

7.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach deren Empfang auf Mängel zu untersuchen. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Tagen nach Empfang schriftlich anzuzeigen.Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und hat Art und Außenmaß des Mangels genau zu bezeichnen.

7.2 Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wit zu vertreten haben oder schlägt ansonsten die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

7.3 Sämtliche Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Erhalt der Ware durch den Käufer, sofern die gelieferten Waren nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

7.4 Im Falle des Unternehmensrückgriffs (§ 478 BGB) sind wir berechtigt Rückgriffsrechte des Käufers mit Ausnahme der Ansprüche auf Neulieferung der Ware und Aufwendungsersatz abzulehnen, sofern wir dem Käufer für den Ausschluss seiner Rechte einen gleichwertigen Ausgleich einräumen. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, ohne dass ein Ausgleich einzuräumen ist.

7.5 Für die Leistungs- und Beschaffenheitsbestimmung schließen wir Werbeangaben, Prospektinhalte unserer Prospekte und/oder öffentliche Äußerungen von uns unseren Mitarbeitern und Vertriebspersonen einschließlich Handelsvertreter aus.

8.0 Haftung

8.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind alle weitergehenden Ersatzansprüche des Käufers gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmen, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind.

8.2 Die in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen enthaltenen Haftungsbegrenzungen und Ausschlüssen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit der Verkettung von Leben, Körper und Gesundheit, oder infolge einer übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes eine Haftung unserseits, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, wobei die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorsehbaren Schäden beschränkt ist.

9.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges

9.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist unser Sitz.

9.2 Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der allgemeine Gerichtstrandes des Käufers. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess.

9.3 Auf die Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden ist ausschließlich das Rech der Bundesrepublik Deutschlandanwendbar. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nation vom 11.April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG- ,,Wiener Kaufrecht´´) ist ausgeschlossen.

9.4 Daten des Käufers werden von uns gespeichert uns verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der verträglichen Beziehungen erforderlich ist.

Firma

Herbert Keller Werkzeugbau Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord – Max-Planck-Weg 3